AG Sonthofen: Örtliche Unzuständigkeit, Familiengerichte, Unterhaltssachen, Gewöhnlicher Aufenthalt, Minderjähriges Kind, Angerufenes Gericht, Verfahrenswert, Ausschließliche Zuständigkeit, Unterhaltspflicht, Örtliche Zuständigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsmittel, Ehesachen, Örtlich zuständiges Gericht, Gleichgestellte, Nichtanfechtbarkeit, Beschlüsse, Zuständiges Amtsgericht, Erklärung, Elternteil
Beschluss vom 20.01.2025 – 1 F 157/24